Ambulante Kuren

Ambulante Vorsorgemaßnahmen, umgangssprachlich auch „Badekuren“ oder "ambulante Kuren" genannt, werden in anerkannten Kurorten erbracht. Im Mittelpunkt stehen das kurortspezifische Mittel Sole und eine individuelle kurärztliche Behandlung. Zusätzliche Angebote rund um Bewegung oder Entspannung unterstützen die Behandlung.

Gemeinsam mit uns organisieren Sie Anreise, Unterkunft und Verpflegung selbst. Der Kurarzt erstellt mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan.

Ambulante Kuren können frühestens nach Ablauf von drei Jahren erneut genehmigt werden.

Für die Beratung und Kurplanung stehen die Mitarbeiterinnen des Lindenbades unter 03928 7055-77 gern zur Verfügung.

Reicht eine wohnortnahe, ambulante ärztliche Behandlung (einschl. Heilmittelversorgung) nicht aus, können die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Diese ambulanten Vorsorgeleistungen sind zielgerichtete, komplexe medizinische Maßnahmen unter Einschluss kurortspezifischer Heilmittel (Kurmittel) und dienen sowohl zur Verhütung als auch zur Vermeidung der Verschlimmerung einer Krankheit.

Der Weg zu einer solchen Leistung ist gar nicht kompliziert:

  • Arzt und Patient stellen einen Antrag auf Kostenübernahme (Krankenkasse)
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Härtefallprüfung durch die Krankenkasse
  • Bewilligung (Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse) der kurärztliche Behandlung (nur mit Kurarztschein)
  • Heilmittel (gesetzliche Zuzahlung: 10 %)
  • Zuschuss (bis 13,00 €/ Tag) zu den übrigen Kosten
  • einmalig 10 € für alle Verordnungen innerhalb der ambulanten Kur
  • Krankenkasse empfiehlt geeigneten Kurort/ Arzt und Patient wählen anerkannten Kurort aus
  • Anreise und Vorstellung beim Kurarzt
     

Stand der Gesetzsprechung: Juli 2004

Gern sind wir für Sie da: