Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Erklärung zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen:

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist sehr bemüht, ihre Website www.schoenebeck.de und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben sowie Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite abzubauen, wurde im Land Sachsen-Anhalt das Programm "Örtliches Teilhabemanagement" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Auch der Salzlandkreis setzte das Projekt "Örtliches Teilhabemanagement im Salzlandkreis" seit Februar 2018 um. Als Mitglied der Arbeitsgruppe "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" des Örtlichen Teilhabemanagements des Salzlandkreises wird die Arbeit stetig weitergeführt, um die Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite weiter abzubauen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.schoenebeck.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Der Internetauftritt der Stadt Schönebeck (Elbe) ist nur weitgehend barrierefrei.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.


Wie Barrierefrei ist das Angebot?:

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt, die jedoch über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) hinaus geht und 32 weitere Anforderungen enthält.


Welche Bereiche sind nicht Barrierefrei?:

Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die vorübergehend geltend gemacht werden: 

Barriere: Nicht-Text-Inhalte (Bsp. Video-Einbindung, Formularmodule, Karten, Medien, Captcha)

  • Aufgezeichnete Videos ohne synchrone Untertitel per Modul eingebunden
    • Videos weisen keine synchronen Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternativen auf
    • Es besteht die Möglichkeit automatisch durch https://www.youtube.com/ erzeugte Untertitel einzublenden
    • Es besteht die Möglichkeit den Link in einem neuen Tab zu öffnen oder den Link in ein anderes Fenster ggf. in eine entsprechende Teilhabe-Software_Anwendung zu kopieren
  • Videos (live) mit Untertiteln
    • Prüfschritt nicht anwendbar, da noch kein Anwendungsfall
    • Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden
    • Bei eventuell zukünftigen Übertragungen von Stadtratssitzungen werden die Anforderungen auf Teilhabe geprüft
  • Ton abschaltbar
    • Die Seite enthält keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden
  • Veranstaltungskalender
    • Enthält eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung bedienbar ist
    • Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt
    • Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
  • Bürgermelder
    • Enthält eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung bedienbar ist
    • Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt
    • Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
    • Herausgeber des Angebotes ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
    • Technische Realisierung übernimmt die Teleport GmbH
    • Nutzerbetreuung übernimmt das Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
  • Hintergrundkarte in den Kartenviewern (Artikel, Formulare,…)
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
    • Eine technische Anpassung über eine Teilhabe-Software oder weitere Anwendungen ist nicht bekannt
  • Kartenelemente
    • einzeichnen Funktion nicht barrierefrei
    • ohne Maus bzw. Gestensteuerung kann die Zeichenfunktion über die Basistechnologie nicht realisiert werden
    • Ein Zeichen über die Cursortasten etc. wird derzeit nicht unterstützt
    • Eine technische Anpassung über eine Teilhabe-Software oder weitere Anwendungen ist nicht bekannt
  • Medien
    • Unzureichende alternative Beschreibung bei Video- und Bildelementen
    • Alt-Tags vorhanden
    • Längere Beschreibung nicht möglich (Bilder, Videos)
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Konsequente Umsetzung von Mehrsprachigkeit
    • Inhalte wie Medien, Adressen, Veranstaltungen etc. lassen sich nur eingeschränkt darstellen
    • Begründung: Redaktionsbereich ist grundsätzlich deutsch
    • Übersetzungen lassen sich über Browser und externe Anwendungen realisieren
  • Konsequentes Benutzen von Aria-Attributen zur Beschreibung von Elementen
    • Bessere Vorbereitung für Screenreader
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Kalender-Eingabe Element bei Formularen
    • Tastaturbedienung nicht möglich
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Captcha
    • Abfragen Captcha nur als Bild verfügbar (Text aus Bild erkennen)
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Redaktionelle Eingaben
    • Keine mausfreie Eingabe
    • Nicht barrierefrei-konforme Eingabeelemente
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet

Barriere: Kontrast

  • Kontraste nicht immer ausreichend
    • Die Seite der Stadt Schönebeck (Elbe) kann im Kontrastmodus oder Standardmodus angesehen werden
    • Weitere Kontrastauswahlmöglichkeiten können über den Browser, ein Plugin, eine App oder weitere zukünftige Module nach BITV ausgewählt werden

Barriere: Leichte Sprache

  • Derzeit werden Inhalte der Website nicht vollständig in leichter Sprache zur Verfügung gestellt
    • Zur Umsetzung beteiligt sich die Stadt Schönebeck (Elbe) am Projekt "Örtliches Teilhabemanagement im Salzlandkreis"
    • Aus diesem Projekt heraus sollen unter anderem die Internet-Redakteure der Webseite entsprechend geschult werden
    • Auch die Stadt Schönebeck (Elbe) bringt sich mit ein

Zusätzliche Informationen

  • Einfache Sprache
    Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist bemüht, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucherinnen und Besucher sie verstehen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
  • Umgang mit  Abkürzungen und Fachbegriffen
    Die Stadt Schönebeck (Elbe) vermeidet weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreibt das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie in dem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
  • Genderhinweis
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website teilweise die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


Erstellung der Erklärung:

Den Stand der Barrierefreiheit ermittelt die Stadt Schönebeck (Elbe) kontinuierlich durch eigene Prüfung in Zusammenarbeit, Realisation und technischer Umsetzung mit der brain-SCC GmbH. Diese Seite wird mit dem brain-cms für Kommunen und öffentliche Einrichtungen gepflegt. Web-Contentmanagement by brain-SCC GmbH.

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2021 erstellt.


Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an der Website der Stadt Schönebeck (Elbe) auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an die Stadt Schönebeck (Elbe) wenden:

Stadt Schönebeck (Elbe)
Gleichstellungsbeauftragte
Andrea Alzuro Lopez
Breiteweg 11
39218 Schönebeck (Elbe)
 Tel. +49 3928 710-303
E-Mail:

Die Stadt Schönebeck (Elbe) wird versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.


Schlichtungsverfahren:

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Website der Stadt Schönebeck (Elbe) unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden.
Website: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/

Wenn Sie mit den gegebenen Informationen und Antworten nicht zufrieden sind, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der
Richtlinie (EU) 2016/2102 wenden: Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (Externer Link).