Bildung, Vorträge und Diskussionen

ISUV-Infotreff

Unterhalt für Kinder & Erwachsene

02.09.2026 ab 18:00 Uhr

Fachanwältin zeigt, wer was von wem fordern kann und wie gerechnet wird. Viele kennen die Düsseldorfer Tabelle, die sowohl den Kindesunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt regelt. Wie verhält es sich jedoch mit dem Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt? Viele Details müssen beachtet werden: Wie viele Unterhaltsverpflichtungen liegen vor? Geht es um Minderjährige, im Wechsel- oder Residenzmodell? Was bedeutet „Erwerbsobliegenheit“, was „Wohnvorteil“? Wie wird gerechnet? Bleibt dem oder der Unterhaltszahlenden genug zum Leben? Manchmal reicht der Trennungsfamilie insgesamt einfach das Geld nicht; dann kann mitunter der Staat einspringen. 

Eine Fachanwältin für Familienrecht verdeutlicht anhand von Beispielen, welche Ansprüche bestehen und wo z.B. das Jugendamt helfen kann. Dieser Präsenzvortrag des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) findet am Dienstag, den 2. September 2026, 18:00 Uhr in Schönebeck (Bahnhofstr. 12, „Rückenwind e.V.“) statt.

Eine Anmeldung unter  ist wünschenswert. Der Eintritt ist frei.

Veranstaltungsort(e)
Mehrgenerationenhaus
39218 Schönebeck (Elbe)
Bahnhofstraße 11-12
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