ISUV-Infotreff
Unterhalt für Kinder & Erwachsene
Fachanwältin zeigt, wer was von wem fordern kann und wie gerechnet wird. Viele kennen die Düsseldorfer Tabelle, die sowohl den Kindesunterhalt als auch den Ehegattenunterhalt regelt. Wie verhält es sich jedoch mit dem Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt? Viele Details müssen beachtet werden: Wie viele Unterhaltsverpflichtungen liegen vor? Geht es um Minderjährige, im Wechsel- oder Residenzmodell? Was bedeutet „Erwerbsobliegenheit“, was „Wohnvorteil“? Wie wird gerechnet? Bleibt dem oder der Unterhaltszahlenden genug zum Leben? Manchmal reicht der Trennungsfamilie insgesamt einfach das Geld nicht; dann kann mitunter der Staat einspringen.
Eine Fachanwältin für Familienrecht verdeutlicht anhand von Beispielen, welche Ansprüche bestehen und wo z.B. das Jugendamt helfen kann. Dieser Präsenzvortrag des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) findet am Dienstag, den 2. September 2026, 18:00 Uhr in Schönebeck (Bahnhofstr. 12, „Rückenwind e.V.“) statt.
Eine Anmeldung unter magdeburg@isuv.de ist wünschenswert. Der Eintritt ist frei.
Veranstaltungsort(e)
Bahnhofstraße 11-12




