Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfs des Eisenbahn-Bundesamtes

Zweite Beteiligungsphase vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Entwurf zum Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes der Runde 4 veröffentlicht. Der Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Er bietet somit eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende. Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Download bereit. Über diese Beteiligungsplattform können ab sofort Rückmeldungen zu dem Entwurf und zum Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt gegeben werden.

Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57%) und nachts (67%) und insbesondere durch den Güterverkehr (81%). Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36% der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen. 17% der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als „äußerst hoch“ durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz. Auch die Bereitstellung höherer Mittel zur Finanzierung des Lärmsanierungsprogrammes wird sehr oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz von den Kommunen gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Ab dem 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 2. Januar 2024 kann die Öffentlichkeit den Entwurf zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes bewerten und eine Rückmeldung zu dem Verfahren geben. Zur Beteiligungsmöglichkeit gelangt man über die Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de. Die abschließende Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes erfolgt zum 17. Juli 2024.